Am Ende sprach Gerhard Lattek (SPD) als Vorsitzender des ersten Gremiums Tacheles: "Einmal und nie wieder!" Haus Hüttenhain: Denkmalschutz bleibt Dabei war die Sitzung bis kurz vor dem Finale eigentlich ganz beschaulich abgelaufen. Die Verwaltung hatte die Kommunalpolitiker bewusst in großer Runde zusammengetrommelt, um einen Wegweiser für die Innenstadtentwicklung zu bekommen. Zwei wesentliche Punkte brachten Baudezernent Michael Kleber und Tiefbauamtsleiter Michael Schwenke in die Überlegungen ein: Zum einen steht die seit einigen Jahren angekündigte Gewässeröffnung des Hilchenbachs (von der Verwaltung beharrlich als Langenfelder Bach bezeichnet) zwischen Rothenberger Straße und B 508 an. Zum anderen steht nun fest, dass das Haus Hüttenhain ein Baudenkmal bleiben wird - das Verwaltungsgericht Arnsberg hält die vom Eigentümer beantragte Berufung für nicht zulässig.
Alternativplanungen
Die im Rathaus favorisierten Pläne für das brach liegende Areal Ruinener Weg/Dammstraße rücken nun in unerreichbare Ferne. Eigentlich hätte sich die Verwaltung an dieser Stelle die Ansiedlung eines Discounters gewünscht. Für einen solchen reicht der Platz aber wegen des festgezurrten Denkmalschutzes keinesfalls aus. Daher legten Kleber und Schwenke gestern Alternativplanungen für das Gelände vor.
Gewässeröffnung mit oder ohne Bebauung
Tiefbauer Michael Schwenke präsentierte drei Varianten der Gewässeröffnung. In allen drei Fällen wird in einem ersten Abschnitt das Freilegen des Hilchenbachs im Bereich Rathaus/Gerichtswiese vorgesehen. Der Bach soll frei zugängig und erlebbar werden - und das schon im kommenden Jahr. Für den zweiten Abschnitt, zwischen Dammstraße und B 508, legte Schwenke drei Optionen vor, von einer Sparversion mit wenig Platzverbrauch bis hin zu einer verspielten, attraktiven und flächenintensiven Bachverlegung, die keinen Parkplatz mehr übrig ließe. Jede dieser Varianten ist laut Michael Schwenke förderfähig - lediglich 10 bis 20 Prozent der Kosten würden bei der Stadt hängen bleiben. Michael Kleber setzte dem zwei Visionen für das Areal entgegen: Beiden sehen zwar eine Gewässeröffnung vor, erhalten aber zudem die Möglichkeit einer Bebauung - wenn auch nicht in Supermarkt-Dimension -, die eine Brücke zum Gebiet jenseits der B 508 schlagen könnte, in dem sich demnächst tatsächlich ein Discounter ansiedeln könnte. Wie berichtet, hat der Kreis Siegen-Wittgenstein eine entsprechenden Bauvoranfrage für das USH-Gelände positiv beschieden.
Protokollarisches Chaos