Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kaioglidis,
die CDU-Fraktion Hilchenbach beantragt, der Rat der Stadt Hilchenbach möge folgenden Beschluss fassen:
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung zukünftiger städtischer Bau- und Sanierungsprojekte Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels frühzeitig zu prüfen und – soweit technisch, wirtschaftlich und unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung sinnvoll – in die Planung einzubeziehen.
2. Darüber hinaus soll die Verwaltung bestehende städtische Gebäude, Liegenschaften und öffentliche Anlagen schrittweise daraufhin überprüfen, ob mit vertretbarem Aufwand Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung nachgerüstet werden können. Dabei sollen insbesondere Einrichtungen und Flächen berücksichtigt werden, die von vielen Menschen und besonders von Kindern, älteren Menschen oder anderen hitzeempfindlichen Personengruppen genutzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Kindertagesstätten, Schulen, Kinderspielplätze, öffentliche Aufenthaltsbereiche und sonstige stark frequentierte städtische Flächen.
3. Gegenstand der Prüfung sollen insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Hitze und Starkregen sowie zur Verbesserung des lokalen Mikroklimas sein. In Betracht kommen beispielsweise zusätzliche Verschattung durch Bäume oder geeignete bauliche Elemente, klimaresiliente Bepflanzungen, Dach- und Fassadenbegrünungen, Entsiegelungen, Möglichkeiten zur Versickerung und Speicherung von Niederschlagswasser sowie weitere geeignete Maßnahmen.
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes oder anderer Fördergeber für entsprechende Maßnahmen genutzt werden können. Fördermöglichkeiten sollen insbesondere dann berücksichtigt werden, wenn hierdurch größere Maßnahmen mit einem für die Stadt vertretbaren Eigenanteil umgesetzt werden können.
5. Für kleinere, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, für die keine oder keine wirtschaftlich sinnvolle Förderung zur Verfügung steht, soll die Verwaltung im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2027 einen angemessenen Haushaltsansatz vorsehen. Die Verwaltung soll hierzu eine Priorisierung geeigneter Maßnahmen vornehmen und den zuständigen politischen Gremien vorstellen.
Begründung:
Der Klimawandel stellt auch die Kommunen vor zunehmend konkrete Herausforderungen. Neben langfristigen Veränderungen zeigen insbesondere häufigere Hitzeperioden, Trockenphasen und Starkregenereignisse, dass die Anpassung unserer öffentlichen Infrastruktur an veränderte klimatische Bedingungen stärker berücksichtigt werden muss.
Die Erfahrungen des vergangenen Sommers haben erneut deutlich gemacht, welche Auswirkungen längere Hitzeperioden, insbesondere auf stark versiegelte und wenig verschattete Flächen, haben können. Gerade auf Kinderspielplätzen und öffentlichen Aufenthaltsflächen kann fehlender Schatten die Nutzung an heißen Tagen erheblich einschränken. Auch bei städtischen Gebäuden können hohe Temperaturen zu einer zunehmenden Belastung für die Nutzerinnen und Nutzer führen.
Klimafolgenanpassung sollte deshalb nicht erst dann erfolgen, wenn konkrete Probleme entstanden sind. Bei neuen Bau- und Sanierungsmaßnahmen ist es sinnvoll, entsprechende Aspekte bereits in der Planungsphase mitzudenken. Häufig lassen sich Maßnahmen zur Verschattung, Begrünung, Entsiegelung oder zum Umgang mit Niederschlagswasser bei frühzeitiger Berücksichtigung einfacher und wirtschaftlicher umsetzen als bei einer späteren Nachrüstung.
Gleichzeitig sollten auch bestehende städtische Gebäude und Anlagen betrachtet werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, kurzfristig umfangreiche und kostenintensive Sanierungsprogramme aufzulegen. Vielmehr sollen geeignete Maßnahmen identifiziert und nach Wirkung, Dringlichkeit, Kosten und Förderfähigkeit priorisiert werden. Auch kleinere Maßnahmen können dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und die Widerstandsfähigkeit unserer kommunalen Infrastruktur gegenüber Hitze, Trockenheit und Starkregen zu erhöhen.
Da Bund und Land unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Maßnahmen der Klimafolgenanpassung anbieten, sollte vor einer Belastung des städtischen Haushalts jeweils geprüft werden, ob Fördermittel in Anspruch genommen werden können. Auf diese Weise können notwendige Investitionen möglichst wirtschaftlich umgesetzt und die finanziellen Spielräume der Stadt geschont werden.
Mit diesem Antrag soll ein pragmatischer und schrittweiser Ansatz verfolgt werden: Klimafolgenanpassung bei neuen Projekten von Beginn an berücksichtigen, sinnvolle Verbesserungsmöglichkeiten im Bestand identifizieren, Fördermittel konsequent nutzen und kleinere Maßnahmen im Haushalt 2027 gezielt ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
André Jung
Fraktionsvorsitzender

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